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Haftungsausschluss

Ordiva

§1 Allgemeine Haftungsgrundsätze

(1) Die von Ordiva erbrachten Leistungen stellen Dienstleistungen dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher, rechtlicher oder tatsächlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dieser nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

(2) Sämtliche von Ordiva bereitgestellten Informationen, Einschätzungen und Handlungsempfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf Grundlage der vom Mandanten zur Verfügung gestellten Informationen.

(3) Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom Mandanten übermittelten Informationen wird nicht übernommen.

§2 Haftung für Inhalte und Empfehlungen

(1) Ordiva übernimmt keine Haftung für Entscheidungen oder Maßnahmen, die der Mandant auf Grundlage der erbrachten Dienstleistungen trifft.

(2) Die Verantwortung für sämtliche Handlungen und Entscheidungen verbleibt ausschließlich beim Mandanten.

(3) Eine Haftung für wirtschaftliche, rechtliche oder sonstige Folgen von Entscheidungen des Mandanten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§3 Haftungsbeschränkung

(1) Ordiva haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet Ordiva nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ordiva ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§4 Haftung für externe Inhalte und Drittanbieter

(1) Soweit Ordiva auf Inhalte Dritter verweist oder im Rahmen eines Mandats externe Informationen bereitstellt, übernimmt Ordiva keine Haftung für deren Inhalt, Richtigkeit oder Vollständigkeit.

(2) Für Handlungen, Entscheidungen oder Maßnahmen Dritter, insbesondere Behörden, Unternehmen oder sonstiger Institutionen, übernimmt Ordiva keine Haftung.

§5 Haftung bei unvollständigen Informationen

(1) Ordiva ist bei der Erbringung seiner Leistungen auf die vollständige und wahrheitsgemäße Mitwirkung des Mandanten angewiesen.

(2) Für Nachteile oder Schäden, die aus unvollständigen, unrichtigen oder verspätet übermittelten Informationen entstehen, übernimmt Ordiva keine Haftung.

§6 Tätigkeitsabgrenzung

(1) Ordiva ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine anwaltliche Vertretung.

(2) Soweit rechtliche Beratung oder Vertretung erforderlich ist, die ausschließlich zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten ist, ist der Mandant verpflichtet, einen entsprechenden Rechtsanwalt zu beauftragen.

(3) Eine Haftung für Folgen, die daraus entstehen, dass der Mandant trotz entsprechender Hinweise keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, ist ausgeschlossen.

§7 Technische und organisatorische Risiken

(1) Ordiva übernimmt keine Haftung für technische Störungen, Datenverluste oder Kommunikationsverzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Ordiva liegen.

(2) Dies gilt insbesondere für Störungen von Internetdiensten, E-Mail-Systemen oder Telekommunikationsanbietern.

§8 Gesetzliche Haftungsvorschriften

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nur insoweit, als eine Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

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