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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ordiva
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Ordiva (nachfolgend „Ordiva“) und deren Auftraggebern (nachfolgend „Mandant“).
(2) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Ordiva deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Ordiva erbringt Dienstleistungen im Bereich der außergerichtlichen Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten sowie organisatorischer und kommunikativer Unterstützung zwischen Parteien.
(2) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen gemäß individueller Vereinbarung zwischen Ordiva und dem Mandanten.
(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher oder rechtlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung zwischen Ordiva und dem Mandanten.
(2) Ordiva ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
(3) Ordiva ist berechtigt, Leistungen abzulehnen oder einzustellen, sofern rechtliche, tatsächliche oder organisatorische Gründe einer weiteren Bearbeitung entgegenstehen.
§4 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag zwischen Ordiva und dem Mandanten kommt zustande durch
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schriftliche Vereinbarung,
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elektronische Bestätigung (insbesondere per E-Mail),
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Unterzeichnung eines Mandatsvertrages oder
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durch konkludentes Verhalten nach Auftragserteilung.
(2) Ordiva ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§5 Mitwirkungspflichten des Mandanten
(1) Der Mandant ist verpflichtet, sämtliche zur Bearbeitung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, zutreffend und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Mandant stellt sicher, dass übermittelte Informationen und Dokumente der Wahrheit entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Nachteile, Verzögerungen oder Schäden, die aus unrichtigen, unvollständigen oder verspätet übermittelten Informationen entstehen, gehen nicht zu Lasten von Ordiva.
§6 Vergütung
(1) Die Vergütung der Leistungen von Ordiva richtet sich nach der jeweils zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
(2) Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages im Sinne des § 611 BGB.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Ordiva berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
§7 Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen Ordiva und dem Mandanten kann insbesondere über elektronische Kommunikationsmittel erfolgen.
(2) Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation auch per E-Mail erfolgt.
(3) Ordiva übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Störungen, die durch externe Kommunikationsdienste verursacht werden.
§8 Vertraulichkeit
(1) Ordiva verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Mandatsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit
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dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist,
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der Mandant eingewilligt hat oder
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eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.
§9 Haftung
(1) Ordiva haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet Ordiva nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ordiva nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§10 Vertragsbeendigung
(1) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen zu vergüten.
§11 Datenschutz
(1) Ordiva verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
§12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
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