Mandatsbedingungen
Ordiva
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Mandatsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Ordiva (nachfolgend „Ordiva“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Mandant“) im Rahmen der Beauftragung von Dienstleistungen.
(2) Diese Mandatsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Ordiva, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
§2 Gegenstand des Mandats
(1) Gegenstand des Mandats ist die Erbringung von Dienstleistungen durch Ordiva im Rahmen der jeweils individuell vereinbarten Tätigkeit.
(2) Die Leistungen können insbesondere umfassen:
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Unterstützung bei außergerichtlichen Konfliktlösungen
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Strukturierung und Vorbereitung von Schriftverkehr
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Kommunikation mit Dritten
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organisatorische Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung zwischen Ordiva und dem Mandanten.
(4) Ein bestimmter wirtschaftlicher oder rechtlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
§3 Tätigkeitsabgrenzung
(1) Ordiva ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine anwaltliche Vertretung.
(2) Die Dienstleistungen von Ordiva ersetzen keine rechtliche Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.
(3) Soweit rechtliche Beratung oder Vertretung erforderlich ist, die ausschließlich zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten ist, wird der Mandant darauf hingewiesen, einen entsprechenden Rechtsanwalt zu konsultieren.
(4) Ordiva kann Mandanten im gesetzlich zulässigen Umfang als Beistand unterstützen.
§4 Mitwirkungspflichten des Mandanten
(1) Der Mandant verpflichtet sich, Ordiva sämtliche zur Bearbeitung des Mandats erforderlichen Informationen vollständig, zutreffend und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Mandant stellt sicher, dass übermittelte Dokumente und Informationen korrekt sind.
(3) Verzögerungen oder Nachteile, die aus unrichtigen, unvollständigen oder verspätet übermittelten Informationen entstehen, gehen nicht zu Lasten von Ordiva.
§5 Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen Ordiva und dem Mandanten erfolgt grundsätzlich über elektronische Kommunikationsmittel, insbesondere per E-Mail.
(2) Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass Kommunikation auch über elektronische Wege erfolgt.
(3) Der Mandant ist verpflichtet, Ordiva über Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich zu informieren.
§6 Vergütung
(1) Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach der jeweils individuell getroffenen Vereinbarung zwischen Ordiva und dem Mandanten.
(2) Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag im Sinne des § 611 BGB.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(4) Im Falle des Zahlungsverzugs ist Ordiva berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
§7 Vertraulichkeit
(1) Ordiva verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher im Rahmen des Mandatsverhältnisses erlangter Informationen.
(2) Eine Weitergabe von Informationen an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit
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dies zur Durchführung des Mandats erforderlich ist,
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der Mandant eingewilligt hat oder
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eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§8 Haftung
(1) Ordiva haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet Ordiva nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ordiva ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§9 Beendigung des Mandats
(1) Das Mandatsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig von der Beendigung des Mandats zu vergüten.
(3) Nach Beendigung des Mandats ist Ordiva berechtigt, die weitere Bearbeitung des Mandats einzustellen.
§10 Aufbewahrung von Unterlagen
(1) Ordiva ist berechtigt, Unterlagen und Dokumente im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu speichern.
(2) Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen können die Unterlagen gelöscht oder vernichtet werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.
§11 Datenschutz
(1) Ordiva verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
§12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Mandatsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.